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Klasse B
✓ Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750/ kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
✓ Mindesalter 18 Jahre (BF17 ab 17 Jahre) * Vorbesitz: – * Eingeschlossen AM und L
Klasse BE
✓ Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
✓ Mindesalter 18 Jahre (BF17 ab 17 Jahre) * Vorbesitz: B *
Klasse B96
✓ Kraftwagen bis 3500 kg und mit max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer). Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 kg. Allerdings darf das die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) 4250 kg nicht überschreiten. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.
✓ Mindestens 7-stündige Fahrerschulung (als Tagesschulung möglich). Davon 2,5 Stunden Theorie, 3,5 Stunden praktischer Unterricht und 1 Stunde sonstige Inhalte. Nach Abschluss wird die erfolgreiche Fahrerschulung bescheinigt. Es ist keine praktische oder theoretische Prüfung nötig.
✓ Mindesalter 18 Jahre (BF17 ab 17 Jahre) * Vorbesitz: – * Eingeschlossen AM und L
FAQ's
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